Als grundsätzliches und übergeordnetes Ziel der Betreuung in unserem Verein sehen wir die Einlösung des Rechts jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (gem. § 1, 1 SGB VIII). Primär gilt es also ein Umfeld zu gestalten, welches bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten für die betreuten jungen Menschen dauerhaft und verlässlich vorhält. Diese Ziele realisieren sich auch wenn junge Menschen (vorübergehend) in professionellen stationären Settings, wie Pflegefamilien, Wohngruppen, sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften usw. leben und betreut werden.
Unsere Angebote verstehen sich als flexible sozialpädagogische Intervention, die sich an dem aktuellen Entwicklungsstand des jungen Menschen und/oder der Familien, seinem/ihrem sozialen Umfeld und Fähigkeiten orientiert. Diese Hilfen reagieren individuell auf die sich verändernde Betreuungsnotwendigkeit und richten sich danach aus. Ein besonderes Merkmal der Hilfen ist eine lebensfeldorientierte Betreuung und Förderung des jungen Menschen und der Familien in seinem/ihrem sozialen Umfeld. In diesem Sinne gilt es, die Familie bzw. den jungen Menschen dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen (wieder)entdecken, neu erschließen oder erweitern, um (wieder) eine selbständige Lebensführung (ohne professionelle/n HelferIn) zu erreichen.
Die flexible Erziehungshilfe unterstützt, berät und begleitet Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und verfolgt u.a. folgende Zielsetzungen:
Bezogen auf den Einzelfall werden die oben genannten Ziele differenziert und konkretisiert sowie ggf. um zusätzliche erweitert. Wir sehen uns in besonderer Weise verpflichtet, den KlientInnen während der Betreuung durch uns einen entwicklungsfördernden Rahmen zu schaffen sowie dauerhaft zu gewährleisten. Die Mitarbeitenden bieten sich als ein/e vertrauensvolle/r und verlässliche/r Partner/in an.
Die pädagogischen Zielsetzungen für alle KlientInnen und die einzusetzenden Methoden orientieren sich an deren individuellen Ressourcen, Kompetenzen, Neigungen, Wünschen und Entwicklungspotentialen und -bedarfen. Entwicklungsziele werden bei der Hilfeplanung (gemäß § 36 SGB VIII) und den weiteren Planungsprozessen mit den relevanten Beteiligten definiert, wobei die KlientInnen in vollständiger Weise in diese Planung eingebunden werden. In den Zielfindungsprozessen bestehen unsere Aufgaben darin, die KlientInnen bei der Zuordnung zu Kurz-, Mittel- und Langfristzielen zu beraten und Teilziele so zu formulieren, dass diese verstanden sowie angemessen erreichbar sind und (frühe) Frustrationen möglichst vermieden werden.