• Königsallee 27, Düsseldorf
  • +49 (211) 29 36 6261
  • Friedrich-Ebert-Str. 35, Düsseldorf
  • +49 (211) 29 36 6261

Voraussetzungen einer Pflegefamilie

Jungen Menschen helfen

So werden Sie Pflegefamilie

Wir suchen Menschen (Familien, Lebenspartnerschaften und Einzelpersonen), die Kinder und Jugendliche, jeden Alters, die nicht dauerhaft bei ihren Eltern leben können, bei sich zuhause aufnehmen möchten.

Für diese jungen Menschen ist eine befristete Trennung von der eigenen Familie teilweise der einzige Weg zu einer stabilen Entwicklung in Kindheit und Jugend.

Viele von ihnen fühlen sich in bestehenden Heimeinrichtungen nicht wohl und bedürfen einer familiären Nähe, die ihnen Heime meist nicht bieten können.

Die Jugendämter suchen beständig nach Familien die diese Aufgabe übernehmen möchten und werden von Jugendhilfeträgern wie uns, der KWV GmbH Hilfen für junge Menschen, darin unterstützt, Familien und Betreuungsangebote für diese jungen Menschen zu finden.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir daher die Möglichkeiten für diese jungen Menschen, adäquat betreut zu werden, fortentwickeln und neue Perspektiven eröffnen.

Eine Pflege- oder Erziehungsfamilie zeichnet sich durch die enge Beziehung zwischen dem betreuten jungen Menschen und den betreuenden Familienmitgliedern aus.

Der gemeinsame Alltag bietet die Chance eine tragfähige Beziehung aufzubauen.
Mit dieser Basis entsteht die Möglichkeit, emotionale und soziale Benachteiligungen der Kinder und Jugendlichen zu bearbeiten und deren Energien in positive Bahnen zu lenken.

Für diese interessante Aufgabe suchen wir deshalb Pflegefamilien und Erziehungsfamilien.

Pflegefamilien:

Eine Pflegefamilie zu sein, beinhaltet die ganze Bandbreite an familiären Lebensformen, auch Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften.

Wir setzen bei Ihnen als Pflegeltern keine professionelle Vorbildung voraus.
Mit naher Begleitung und Unterstützung Ihrer Pflegefamilie, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Schritte und Wege, mit denen sich Ihr junger Gast bei Ihnen geborgen fühlen kann.

Die jungen Menschen leben in Vollzeit, also über Tag und Nacht in Ihrer Pflegefamilie und gehen von dort aus in die Schule, zur Ausbildung oder ihrer beruflichen Tätigkeit nach.

Familien und Lebensgemeinschaften als solches, sind auf Gelingen angelegt und tragen bereits alle notwendigen Ressourcen zur Alltags- und Lebensbewältigung in sich.

Im Rahmen unserer Begleitung werden wir mit Ihnen gemeinsam, Ihre vorhandenen Ressourcen betrachten und weiterentwickeln.

Ihrer Pflegefamilie steht, in der Zusammenarbeit mit uns, der KWV GmbH Hilfen für junge Menschen, vor und nach der Aufnahme eines jungen Menschen in Ihre Familie, eine kontinuierliche Begleitung durch eine unserer Beratungskräfte zur Verfügung.

Unser Beratungsteam begleitet den gesamten Prozess der Vermittlung und betreut und begleitet Ihre Pflegefamilie langfristig auch nach der Aufnahme des jungen Menschen weiter und steht Ihrer Pflegefamilie mit Rat und Tat zur Seite.

Dies umfasst regelmäßige Hausbesuche und die fachliche Begleitung und Unterstützung Ihrer Pflegefamilie, eine Rufbereitschaft und telefonische Beratung, die Begleitung der Besuchskontakte des jungen Menschen mit seinen Angehörigen, die Kontakte zum jeweiligen Jugendamt und die Begleitung der Hilfeplangespräche beim Jugendamt.

Jede Pflegefamilie ist anders und einzigartig.

Und das ist gut so.

Die jungen Menschen, die unsere Unterstützung benötigen, sind ebenso.

Pflegefamilien werden von dem jeweiligen Jugendamt entsprechend der anspruchsvollen Aufgabe finanziert.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Pflegefamilie haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Erziehungsfamilien:

Diese Einzelpersonen, Lebensgemeinschaften oder Familien zeichnen sich dadurch aus, dass ein Familienmitglied eine pädagogische Fachkraft, im Sinne des Jugendhilferechtes ist und häufig schon in der ein- oder anderen Form, in der Erziehungsarbeit tätig ist.

Die pädagogische Arbeit mit dem jungen Menschen, der Aufnahme in die Erziehungsfamilie gefunden hat, das pädagogisch, fachliche Einwirken, ist ein Teil der Alltags- und Familienlebens.

Im Vergleich zu einer Pflegefamilie betreuen die Menschen einer Erziehungsfamilie in der Regel Kinder, die Entwicklungsrückstände und Verhaltensauffälligkeiten zeigen und daher einer erhöhten pädagogischen Betreuung bedürfen.

Wie Sie eine Pflege- oder Erziehungsfamilie werden können:

In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen unseres Beratungsteams, werden Sie über die Aufgaben einer Pflege- oder Erziehungsfamilie informiert. In diesem Rahmen wird Ihre Beraterin oder ihr Berater der KWV GmbH Hilfen für junge Menschen auch die Anforderungen besprechen, die auf Sie zukommen werden, wenn Sie sich dieser anspruchsvollen Aufgabe, mit Herz und Verstand, annehmen möchten.

Wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, dann beginnt die Vermittlungsphase.
Diese ist mal kürzer und mal länger, je nachdem welcher junge Mensch sich bei Ihnen wohlfühlt und mit dem auch Sie sich auch ein Zusammenleben vorstellen können.

Der Weg dorthin ist meist sehr individuell und immer ein wenig der Lebenssituation geschuldet in der Sie sich und in der sich der jeweilige junge Mensch um den es geht, gerade befinden.

Kommt es zur Aufnahme eines jungen Menschen bei Ihnen, werden in Zusammenarbeit mit Ihnen, dem jungen Menschen selbst, dem Jugendamt, den Angehörigen des jungen Menschen und uns, dessen weiteren Erziehungsschritte besprochen und vereinbart und Regelungen über Besuchskontakte mit seinen Angehörigen getroffen.

Im Rahmen einer weiteren Hilfeplanung durch das Jugendamt werden die vereinbarten Planungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und angepasst.

Während des gesamten Prozesses werden Sie, als Familie und der junge Mensch, von unserem Beratungsteam begleitet.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

Gastfamilie Voraussetzungen - Jungen Menschen helfen

Kurzgefasst:

  • Ein Einzelzimmer steht zur Verfügung
  • Die Anwesenheit eines Erwachsenen zuhause ist in ausreichendem Maße gewährleistet
  • Die Bereitschaft sich durch das KWV-Team beraten und begleiten zu lassen
  • Polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Unbedenklichkeitsattest enthalten keine hinderlichen Aussagen
  • Kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern des jungen Menschen, dem zuständigen Jugendamt und dem Träger KWV GmbH Hilfen für junge Menschen.