Die vorrangige Aufgabenstellung des Jugendhilfeangebots, gemäß § 33, Satz 2 SGB VIII, ist die individuelle Betreuung junger Menschen mit persönlichen und sozialen Entwicklungsdefiziten, deren bisherige Lebensführung und bisheriges Lebensumfeld eine vollwertige, gesellschaftliche Integration nicht zulässt oder zumindest stark erschwert.
Die Begleitung und Betreuung des jungen Menschen findet in Vollzeit Tag und Nacht im Haushalt einer Pflegefamilie statt. Dadurch werden in sozialer als auch räumlicher Hinsicht neue Rahmenbedingungen gesetzt, so dass der pädagogische Fokus nun auf die emotionale Stabilisierung und soziale Integration des jungen Menschen gelegt wird. Dies vollzieht sich unter anderem durch das Werte- und Normsystem innerhalb der von uns vorgeschlagenen und vom belegenden Jugendamt ausgewählten Pflegefamilie.
Das Betreuungssetting ist jeweils alters- und entwicklungsgerecht - mit dem Ziel der Heranführung des jungen Menschen an ein eigenverantwortliches Leben und integrativer gesellschaftlicher Teilhabe. Zur Sicherstellung der professionellen Maßnahmendurchführung wird die jeweilige Pflegefamilie durch eine qualifizierte Fachkraft der KWV GmbH Hilfen für junge Menschen begleitet und unterstützt. Hierzu dient das Begleitkonzept des Trägers KWV GmbH Hilfen für junge Menschen. Im Rahmen dessen wird jede potenzielle Pflegefamilie und deren Sozialgefüge bereits noch vor der Anbahnung einer Pflegschafts-Maßnahme von zwei Fachkräften überprüft und vorbereitet.
Bei der individuellen Maßnahmenkonzeption werden der junge Mensch selbst und alle seine relevanten Bezugspersonen und Helfersysteme gezielt mit eingebunden. Ein besonderes Anliegen ist die hohe Gewichtung der persönlichen Bedürfnisse, Interessen und Bindungen des jungen Menschen und dessen bisheriger Sozialbiografie. Viele der jungen Menschen haben bereits einen oder mehrere stationäre Aufenthalte in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik hinter sich. Daher ist die persönliche Zustimmung des jungen Menschen für einen Wechsel in eine Pflegefamilie eine Grundvoraussetzung für den Erfolg. Die aktive Beteiligung des jungen Menschen in die Ausgestaltung unseres Angebots und der wertschätzende Umgang durch unsere Mitarbeiter und durch die Pflegefamilie ermöglichen
die gezielte Entwicklung des eigenen Potenzials, welches jeder Mensch in sich trägt. Zugleich gewährleisten wir eine kontinuierliche und strukturierte Betreuung durch den Jugendhilfeträger KWV GmbH Hilfen für junge Menschen – dies ist unabdingbar für den Erfolg dieser Maßnahmen.
Mit diesem Angebot schaffen wir im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im Sinne der §§ 27 ff. SGB VIII für die Betreuung von jungen Menschen in Pflegefamilien, die Betreuungsleistungen gemäß der §§ 33; i.V.m. § 35, § 35a und § 44 Abs. 1 SGB VIII erbringen, die Möglichkeit der fachlichen Begleitung in verschiedenen Intensitätsstufen. Dadurch wird ein zusätzlicher sozialpädagogischer Rahmen gemäß § 72 SGB VIII sichergestellt, um jungen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten, emotionalen Nachreifens im familiären Setting und die Chance auf eine verantwortungsbewusste Lebensführung zu ermöglichen.
Junge Menschen jeden Alters,