Zielgruppen für die Betreuungsmaßnahme „Flexible Erziehungshilfe“ sind:
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn/bei
Fallaufnahmen erfolgen bei uns in einem offenen und zielgerichteten individuellen Prozess. Wichtig es ist, den Prozess des Fallaufnahmeverfahrens transparent und sorgfältig zu gestalten, da sich hier die Motivation und Bereitschaft zur Mitwirkung deutlich erweitern lässt. Vor dem konkreten Aufnahmegespräch- und verfahren findet zwischen der Einrichtung und dem anfragenden Jugendamt ein Abgleich statt, um einzuschätzen, ob eine grundsätzliche Bearbeitung der Problemsituation erfolgen kann. Dies erfolgt, damit wir von vornherein Enttäuschungen vermeiden, wenn wir zu dem Entschluss kommen sollten, dass wir keine geeigneten fachlichen Ressourcen vorhalten können.
Die Fallaufnahmen bei uns finden immer passgenau vor dem Hintergrund
statt. Eine Fallaufnahme kann fallbezogen auch sehr zeitnah erfolgen, sofern dies notwendig erscheint. Der Aufnahmeprozess wird federführend durch die Leitung gemeinsam mir den durchführenden Fachkräfte gestaltet. Generell kann die Aufnahme erst erfolgen, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorliegt.