Für Kinder und Jugendliche, die nicht in Ihrer leiblichen Familie bleiben können und eine kontinuierliche Bezugsperson brauchen, sowie einen überschaubaren, fachlich und institutionell abgesicherten familienähnlichen, kleinen Rahmen benötigen, arbeitet die KWV GmbH Hilfen für junge Menschen mit Erziehungsstellen zusammen. Bis zu zwei Kinder bzw. Jugendliche und eine Fachkraft sowie eventuell auch Angehörige, bilden eine Lebensgemeinschaft. Der Unterschied zur Pflegefamilie liegt vor allem im besonderen Betreuungsbedarf der Kinder oder Jugendlichen und der daraus resultierenden Erforderlichkeit, dass wenigstens eine betreuende Bezugsperson eine pädagogische Ausbildung hat.
Da unser Bedarf an pädagogischen Fachkräften in diesem Bereich ständig wächst, sind wir auf der Suche nach Fachleuten, die Kinder und Jugendliche aufnehmen.
Als freier Jugendhilfeträger suchen wir bundesweit insbesondere:
Die Erziehungsstelle ist eine erzieherische Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII, in konkreter Ausgestaltung als Fachpflegefamilie nach § 33 Abs. 2 (Vollzeitpflege) oder als sozialpädagogische Lebensgemeinschaft nach §§ 34 und 35 (Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelmaßnahme) SGB VIII.
Wenn Sie sich dafür interessieren Kinder oder Jugendliche, als Erziehungsstelle aufzunehmen, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail Nachricht.